Urheberrecht - Ist das Abmalen von Bildern erlaubt?

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„Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.“Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Bundesministerium der Justiz, § 64 Allgemeines, bundesrecht.juris.de/urhg/__64.html

 „(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“ Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Bundesministerium der Justiz, § 24 Freie Benutzung, bundesrecht.juris.de/urhg/__24.html

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. ...“ Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Bundesministerium der Justiz, § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen, bundesrecht.juris.de/urhg/__23.html

Weitere Infos:

  • commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Weiterverwendung
  • de.wikipedia.org/wiki/
    • Urheberrecht
    • Bildrechte
    • Deutsches_Urheberrecht
    • Gemeinfrei
    • Gemeingut
  • schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz: über das Bild- und Urheberecht
  • jurablogs.com/thema/bildersuche: Verstoßen  die Bildersuchmaschinen  gegen das Urheberrecht?

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